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FAQ go:digital

 Carsten Euwens –  18. May. 2020 12:15

Was ist go:digital?

Was wird gefördert?

Was wird nicht gefördert?

Wer wird gefördert?

Wer wird nicht gefördert?

Wie wird die Größe eines Unternehmens mit Beteiligungen bestimmt?

Wie werden Partnerunternehmen/Verbundunternehmen definiert?

Welche Unterlagen und Erklärungen muss ein gefördertes Unternehmen beibringen?

Was ist eine De-minimis-Beihilfe bzw. De-minimis-Erklärung?

Welche Bedingungen müssen für eine Antragstellung erfüllt werden?

Welche Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung müssen erfüllt werden?

Wie oft kann gefördert werden?

Wie hoch ist der förderfähige Anteil?

Wie hoch dürfen die Tagessätze des Beratungsunternehmens ausfallen?

Welche Module werden in welchem Umfang gefördert?

Wie berechnet sich die Fördersumme?

Wie läuft die Antragstellung ab?

Sind Änderungen im Projekt möglich?

Was enthält der Beratervertrag?

Was enthält die Vorhabensbeschreibung?

Wann gilt ein Unternehmen als ein Unternehmen in Schwierigkeiten?

Was ist go:digital ?

Go:digtal ist eine Förderinitiative der Bundesregierung, um den Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die Online-Agenturen Papoo Software und Media GmbH ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die Unternehmen in Sachen Digitalisierung beraten und Förderanträge einreichen dürfen.
Dafür erarbeiten wir mit den Unternehmen Digitalisierungs-Konzepte und übernehmen die Einreichung der Förderanträge bei der Zertifizierungsstelle (EURONORM GmbH in Berlin).

Was wird gefördert?

Die Papoo Software und Media GmbH ist für die Module Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse zertifiziert:

Das Modul „Digitale Markterschließung" umfasst: Onlinemarketingstrategie, Webshop inkl. Zahlungsverfahren, technische Optimierung (CMS, SEO, etc.), Aufbau einer Webseite inkl. mobiler Anwendungen

Das Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse" umfasst: Gesamt- und Teilprozesse des Geschäftsablaufs, die sich durch E-Business-Lösungen digitalisieren lassen. Dies sind zum Beispiel ERP, SCM, Logistik, Lagerhaltung oder elektronische Zahlungsverfahren.

Was wird nicht gefördert?

  • Projekte, die lediglich die Überarbeitung einer bestehenden Webseite bezüglich DSGVO und Impressum beinhalten.
  • Projekte, die lediglich die Überarbeitung einer bestehenden Webseite ohne Einführung neuer Technologien beinhalten.
  • Projekte, die lediglich die Produktionsprozessoptimierung (z. B. durch digitalisierte Fertigung) beinhalten.
  • Anschaffung von Hard- und Software

Wer wird gefördert?

KMU – eigenständige kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme im Vorjahr, die nicht bereits gefördert werden, nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken und einen Sitz in Deutschland haben.

Bedingungen:

  • Das Unternehmen hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter
  • Das Unternehmen hat im Jahr vor dem Vertragsabschluss weniger als 20 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
  • Das Unternehmen ist förderfähig nach De-minimis-Verordnung
  • Das Unternehmen hat eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland

Wer wird nicht gefördert?

  • Wirtschafts- Unternehmensberatung
  • Rechts- Steuerberatung
  • Weiterbildung
  • freie Berufe nach §18 EStG (siehe ff.)
  • Heilberufe wie: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten.
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.
  • Technisch-wissenschaftliche Berufe: Handelschemiker, Lotsen, Ingenieure, Architekten.
  • Medien- und Sprachberufe: Dolmetscher, Übersetzer, Journalisten, Bildberichterstatter.
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
  • Insolvente Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)
  • Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit mehr als 20 Mio € Jahresumsatz/Bilanzsumme im Vorjahr

Wie wird die Größe eines Unternehmens mit Beteiligungen bestimmt?

Unternehmen ohne Beteiligungen:
Das Unternehmen ist eigenständig und es erfolgt keine Hinzurechnung

Unternehmen mit bis zu 25 % Beteiligungen:
Das Unternehmen ist eigenständig und es erfolgt keine Hinzurechnung

Unternehmen mit 25 % bis 50 % Beteiligungen:
Es erfolgt eine quotale Hinzurechnung hinsichtlich Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme in Höhe der Beteiligung

Ausnahme – Die Beteiligung (weniger als 50 %) wird gehalten von:

  • staatlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften
  • Universitäten, Forschungszentren ohne Gewinnzweck
  • institutionelle Investoren einschließlich regionaler Entwicklungsfonds
  • kleine Gebietskörperschaften (Jahreshaushalt weniger als 10 Mio.€ und kleiner als 5.000 Einwohner)

Das Unternehmen ist eigenständig und es erfolgt keine Hinzurechnung.

Unternehmen mit mehr als 50 % Beteiligungen:
100 % Hinzurechnung hinsichtlich Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme

Wie werden Partnerunternehmen/Verbundunternehmen definiert?

Verbundunternehmen erfüllen folgende Kriterien:

  • Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses
  • Mehrheit der Stimmrechte
  • Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums
  • Beherrschender Einfluss gemäß Vertrag/Satzung
  • Alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte
  • Verbund über eine natürliche Person

Alle anderen Unternehmen sind lediglich Partnerunternehmen.

Welche Unterlagen und Erklärungen muss ein gefördertes Unternehmen beibringen?

  • KMU-Erklärung mit Kenntnisnahme über subventionserhebliche Tatsachen und die Strafbarkeit von Subventionsbetrug nach § 264 StGB
  • De-minimis-Erklärung
  • Handelsregisterauszug (möglicherweise alternativ Gewerbeanmeldung oder Finanzamtsregistrierung)

Die entsprechenden Formulare stehen im Online Portal der Förderinitiative go:digital zur Verfügung, auf die die Papoo Software & Media GmbH als autorisiertes Beratungsunternehmen zugriff hat.

Was ist eine De-minimis-Beihilfe bzw. De-minimis-Erklärung?

In der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beeinträchtigen.

In bestimmten Fällen sind die Beihilfen jedoch so gering, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht spürbar sind. Sie müssen daher nicht gesondert genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgehändigt werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro nicht übersteigen.

Die entsprechenden Verordnungen lauten: (EU Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013, (EU) Nr. 717/2014, (EU) Nr.360/2012

Welche Bedingungen müssen für eine Antragstellung erfüllt werden?

  • Ein Beratervertrag über die im Projekt zu erbringenden Leistungen muss zwischen dem begünstigten Unternehmen und der Papoo Software & Media GmbH festgelegt werden.
  • Der Vertrag ist eine aussagekräftige Darstellung der Zielstellung des Vorhabens.
  • Der Vertrag stellt die zu erwartenden technischen und wirtschaftlichen Effekte für das begünstigte Unternehmen dar und beschreibt die Leistungen der Papoo Software & Media GmbH.
  • Das begünstigte Unternehmen muss den nicht geförderten Anteil der Ausgaben für die Leistungen selbst erbringen.
  • Die Eigenbeteiligung des begünstigten Unternehmens darf 20% des Vorjahresumsatzes nicht überschreiten

Welche Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung müssen erfüllt werden?

  • Aktueller Beratervertrag mit Anlagen
  • Rechnung an das begünstigte Unternehmen
  • Kontoauszug, der die Zahlung des Eigenanteils des begünstigten Unternehmens zeigt
  • ggf. Rechnung des Drittleisters
  • ggf. Kontoauszug, der die Zahlungen an den Drittleister zeigt

Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Förderung auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.

Wie oft kann gefördert werden?

Ein Jahr nach Beendigung der Förderung (Stichtag: Bestätigung des Verwendungsnachweises) kann eine neue Förderung beantragt werden.

Wie hoch ist der förderfähige Anteil?

Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % des Nettobetrages.

Wie hoch dürfen die Tagessätze des Beratungsunternehmens ausfallen?

Für einen Beratervertrag mit der Papoo Software & Media GmbH oder sachverständigen Dritten sind Ausgaben von maximal 1.100,- Euro (ohne Umsatzsteuer) förderfähig. Ein Beratertag umfasst dabei mindestens acht Stunden und die Vor- und Nachbereitung der Beratungen (inkl. Reiseaufwand) sind damit ebenfalls abgegolten. Die Papoo Software & Media GmbH berechnet einen Tagessatz von 880,-€.

Welche Module werden in welchem Umfang gefördert?

Das Hauptmodul muss mindestens 51 % des Beratungsschwerpunktes bilden und kann bis zu 20 Beratertage enthalten, um eine Förderung zu erhalten. In diesem Hauptmodul müssen vier Tage Potenzialanalyse und ggf. zwei Tage Pflichtberatung in IT-Sicherheit enthalten sein.

Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem Nebenmodul geplant werden. Für eine Förderung von Haupt- und Nebenmodul sind insgesamt 30 Beratertage förderfähig.

Im Projekt können bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte für die Umsetzungsphase geplant werden.

Grundsätzlicher Bestandteil ist eine Pflichtberatung von zwei Beratertagen für IT-Sicherheit.

Wie berechnet sich die Fördersumme?

Beispielrechnung für ein Projekt mit 10 Beratertagen (Tagessatz 880,-€):

Nettoausgaben 8.800,-€
zzgl. Umsatzsteuer von 1.627,-€
Summe: 10.472,-€ Gesamtausgaben

Förderung von 50% der Nettoausgaben (8.800,-€): 4.400,-€ Fördersumme

Eigenbeteiligung bei 10.472,-€ Gesamtausgaben und 4.400,-€ Fördersumme: 6.072,-€

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung erfolgt VOR Projektbeginn. Bevor mit dem Projekt begonnen werden darf, muss der Zuwendungsbescheid abgewartet werden (erfahrungsgemäß bis zu acht Wochen). Papoomedia übernimmt diese Aufgabe für Sie.

Der Antrag auf Projektförderung wird von der Papoo Software & Media GmbH über die Online-Plattorm des Förderunternehmens (Euronorm GmbH) gestellt.

Der Antrag wird vom Geschäftsführer der Papoo Software & Media GmbH (Herr Dr. Euwens) rechtskräftig unterschrieben.

Der Beratervertrag wird vom Geschäftsführer des Beratungsunternehmens (Papoo Software & Media GmbH) und des begünstigten Unternehmens rechtskräftig unterschrieben.

Sind Änderungen im Projekt möglich?

Ja. Bei Änderungen am bewilligten Projektplan muss eine Mitteilung formlos als Änderungsantrag erfolgen und innerhalb des zuvor bewilligten Projektzeitraumes gestellt werden. Die Änderungen müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Kann ein Projekt abgebrochen werden?

Ja. Ein bewilligtes Projekt kann, wenn erforderlich, abgebrochen werden. In diesem Falle muss ein Verwendungsnachweis über die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen inkl. Begründung des Projektabbruches eingereicht werden.

Was enthält der Beratervertrag?

  • Inhalte der Beratungs- und Umsetzungsleistung (Projektplan)
  • Anzahl der Beratertage
  • Die Höhe der Honorarleistung
  • Die Höhe der Eigenbeteiligung
  • Zeitplan für das Projekt
  • Ausführliche und nachvollziehbare Inhaltsbeschreibung für jedes Modul

Was enthält die Vorhabensbeschreibung?

  • Ausführliche Darstellung der Ziele, des Ist-Soll-Vergleiches, der Darstellung der neu zu erreichenden technologischen Qualitäten und ggf. langfristiger Mehrwerte
  • Untersetzter Weg zur Zieleinreichung, Phasen mit Puffern und Meilensteinen
  • Marktneutrale Bewertung einzusetzender Werkzeuge und Tools zur Vorgehensweise mit konkreten Beispielen für Software, Verfahrensansätze etc.
  • Gegenüberstellung möglicher Beratungsoptionen
  • Projektplan inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete (je Arbeitspaket max. vier Beratertage) und deren Zeitbedarf

Wann gilt ein Unternehmen als ein Unternehmen in Schwierigkeiten?

Unternehmen in Schwierigkeiten sind Unternehmen, bei denen in Folge aufgelaufener Verluste mehr als die Hälfte des Stammkapitals verlorengegangen ist. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.

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