Wenn Sie hier gelandet sind, dann wissen Sie vermutlich schon ein wenig was hinter dem sogenannten Privacy Shield Urteil steckt, Sie haben vermutlich dutzende oder mehr Artikel im Internet gelesen wo Ihnen geraten wird dass Sie:
Welcher Laden liefert was? Und zu welchem Preis? Welche Produkte sind vorrätig? Auf diese Fragen gibt es für die Verbraucher vor Ort bislang kaum eine Antwort. Diese Lücke soll nun kurzfristig die Plattform werliefertnachhause.de schließen.
Hier werden Ihre Fragen zur Förderinitiative go:digital beantwortet. Die Online-Agenturen Papoo Software und Media GmbH ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), die Unternehmen in Sachen Digitalisierung beraten und Förderanträge einreichen dürfen.
Mit bis zu 16.000,-€ werden Digitalisierungsprojekte von der Bundesregierung gefördert, die für kleine und mittelständische Unternehmen einen Sprung in die digitale Vermarktung ihrer Produkte (digitale Markterschließung) bedeuten oder Arbeitsprozesse innerhalb der Unternehmen vereinfachen und beschleunigen (digitalisierte Geschäftsprozesse).
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein für Webseitenbetreiber weitreichendes Urteil erlassen:
Ab sofort erfordert das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers. Die allermeisten der weit verbreiteten Cookie-Banner sind in ihrer jetzigen Form damit nicht mehr gesetzeskonform und damit abmahnfähig.
Warum gibt es Webseiten, die von Google-Usern gefunden werden und warum gibt es Webseiten, die im Google-Index überhaupt nicht auftauchen? In der Vergangenheit, also vor etwa zehn bis fünfzehn Jahren, war noch relativ egal, von wo Backlinks kamen. Eigentlich zählte damals vor allem die Anzahl der Links auf eine Webseite.
Der Betrüger meldet sich mit einer real existierenden Adresse als Geschäftsinhaber bei Google My Business an und durchläuft einen Verifizierunsgprozess, bei dem Google entweder eine Postkarte mit einem Pincode an den Inhaber schickt, oder einen Kontrollanruf auf der Telefonnummer durchführt, die auf der zum Geschäft gehörenden Webseite hinterlegt ist. Ist diese Hürde ersteinmal genommen, können beliebig viele Standort als Filialen für das eingetragene Unternehmen angelegt werden.
Der Betrüger meldet sich mit einer real existierenden Adresse als Geschäftsinhaber bei Google My Business an und durchläuft einen Verifizierunsgprozess, bei dem Google entweder eine Postkarte mit einem Pincode an den Inhaber schickt, oder einen Kontrollanruf auf der Telefonnummer durchführt, die auf der zum Geschäft gehörenden Webseite hinterlegt ist. Ist diese Hürde ersteinmal genommen, können beliebig viele Standort als Filialen für das eingetragene Unternehmen angelegt werden.
Der Betrüger meldet sich mit einer real existierenden Adresse als Geschäftsinhaber bei Google My Business an und durchläuft einen Verifizierunsgprozess, bei dem Google entweder eine Postkarte mit einem Pincode an den Inhaber schickt, oder einen Kontrollanruf auf der Telefonnummer durchführt, die auf der zum Geschäft gehörenden Webseite hinterlegt ist. Ist diese Hürde ersteinmal genommen, können beliebig viele Standort als Filialen für das eingetragene Unternehmen angelegt werden.
Bereits im Februar 2019 hatte Google im Developer-Blog das neue, sogenannte AMP-Format vorgestellt, mit dem Publishern die Möglichkeit gegeben wird, Nachrichten und Informationen in visuellen Geschichten zu präsentieren.
Damit springt Google auf einen Zug auf, den zuerst Snapchat und später auch Facebook und Instagram ins Rollen gebracht hatte. Entwickelt wurde das neue Format nicht nur von Google allein, sondern in Kooperation mit CNN, Mashable, der Washington Post und anderen Publishern.
Auf dem ersten Platz der Google-Suchresultate, da wollen alle Werbetreibenden hin. Möglichst ohne oder zumindest so wenig Geld wie möglich auszugeben. Das dies tatsächlich geht, hat mitte Mai der brasilianische Ableger des internationalen Outdoor- und Fashion-Labels "North Face" eindruchsvoll mit einer Art Hack unter Beweis gestellt.